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Aktuelles:

Ergebnis des 34. VG-Schießen 2023

Die „Alpenblick“-Schützen waren heuer Ausrichter des VG-Schießens der  Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth-Rechtmehring.

PlatzVerein Punkte
 1. Alpenblick Maitenbeth 1147,54
 2. Korbinianschützen Rechtmehring 1629,16
 3. Hubertusschützen Brandstätt 1829,2
 4. Eicheneder Schleefeld 2083,6
 5. Fröhlicher Winkel Marsmaier 3935,3
 6. Waldwinkel Brand 4077,42

  

Schützenausflug am 17.6.2023

Zu unserem diesjährigen Schützenausflug am 17. Juni 2023 möchten wir euch herzlich einladen.

 Abfahrt ist um 8 Uhr am Maibaum.

Als Ziel haben wir uns heuer den Schliersee ausgesucht. Dort könnt ihr entscheiden ob ihr entweder das Markus Wasmeier Freilichtmuseum oder die Sylts Whisky und Erlebniswelt besuchen wollt.

Gegen Mittag fahren wir weiter zur Talstation der Schliersbergbahn.

 Wer sich sportlich betätigen möchte, kann in ca. 1 Std. und 270 Höhenmetern zu Fuß auf die Schliersbergalm wandern, oder man kommt bequem mit der Bahn nach oben.

 Von der Alm hat man einen wunderbaren Blick auf den Schliersee und man kann entweder im Restaurant oder im Almstadl (Kiosk) zum Essen einkehren.

Für den Rückweg hat man die Auswahl zwischen zu Fuß, mit der Schliersbergbahn oder mit der Sommerrodelbahn.

 Ca. um 16 Uhr werden wir wieder unsere Heimfahrt antreten und in einem Biergarten einkehren. Um ca. 20 Uhr sind wir dann wieder zu Hause.

 Die Kosten für Busfahrt, Eintritt Wasmeier-Museum oder Slyrs Whisky Erlebniswelt, Berg- und Talfahrt Schliersbergbahn oder Sommerrodelbahn ist für Erwachsene 35 € und für Kinder 10 €.

 Anmeldung bis spätestens 22.4.2023 bei Peter Eberherr Handy-Nr. 0152 03303337

Da wir reservieren müssen gebt uns bitte bei der Anmeldung Bescheid ob ihr das Wasmeier Freilichtmuseum oder die Slyrs Whisky Erlebniswelt besuchen wollt

 

 

Die Schießsaison 2022/23 hat für die Erwachsenen am Freitag, 30.09.2022 ab 19.30 h, begonnen.

Die einzelnen Termine sind in der Übersicht aufgeführt.

 

Für den Schießbetrieb gilt nachfolgendes Hygienekonzept.  

Hygienekonzept des SV Alpenblick Maitenbeth e.V

Seit dem 08.06.2020 ist unter strengen Auflagen und Nachweis eines anerkannten Hygienekonzepts der Schießbetrieb in komplett geschlossenen Schießständen wieder erlaubt. Daher erlässt der SV Alpenblick Maitenbeth nachfolgende Schutz- und Hygieneregeln, welche von allen Personen die sich in der Schießstätte des SV Alpenblick Maitenbeth aufhalten strikt zu befolgen sind. Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden, bzw. behalten wir uns das Recht eines Ausschlusses aus dem Schützenverein Alpenblick Maitenbeth vor!

 

Regeln:

  • Vom Sportbetrieb ausgeschlossen sind Personen welche Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, bzw. Personen mit Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere!
  • In der Schießstätte gilt generell Maskenpflicht (Für Masken sind die Schützen selbst verantwortlich)
  • Alle Schützen müssen sich bei der Aufsicht (Trainer) anmelden
  • Es dürfen sich nicht mehr als 6 Personen gleichzeitig in der Schießstätte aufhalten.
  • Die Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5 m) sind einzuhalten.
  • Beim Betreten der Schießstätte muss sich jeder die Hände desinfizieren.
  • Jede Person hat sich mit Name, Vorname, Datum, Uhrzeit und Dauer in die aufgelegte Liste ein-, bzw. beim Verlassen auszutragen (maximale Aufenthaltsdauer bei mehr als einer Person: 120 Minuten).
  • Bei Nutzung von Vereinskleidung ist frisch gewaschene, lange Unterbekleidung zu tragen!
  • Vereinseigene Schießhandschuhe können derzeit nur von einer Person genutzt werden (Beschriftung mit Namen) alternativ müssen diese intensiv desinfiziert werden.
  • Pressluftkartuschen werden ausschließlich durch die Aufsicht aufgefüllt.
  • Es darf nur auf freigegebenen Schießständen geschossen werden.
  • Benötigte Vereinsgewehre und Vereinsmunition müssen unter Einhaltung des Mindestabstandes aus dem Waffenschrank genommen werden (vor dem Schießen).
  • Benötigte Vereinsgewehre sind nach der Entnahme aus dem Waffenschrank von der Aufsicht zu desinfizieren. (Desinfektion nach Einweisung).
  • Die Schützen betreten und verlassen den Schießstand mit Maske bekleidet.
  • Zum Schießen darf die Maske abgenommen werden.
  • Nach Beenden des Schießens bleiben die Vereinsgewehre am Stand liegen, und werden durch die Aufsicht desinfiziert und aufgeräumt.
  • Nur selbst mitgebrachte nicht alkoholische Getränke in Flaschen sind erlaubt, keine Speisen.
  • Außer den Schützen haben nur die Trainer und Aufsicht Zutritt zur Schießstätte.
  • Für Trainer und Aufsicht gilt auch am Schießstand Maskenpflicht.
  • Die Abstandsregeln sind auch für Trainer und Aufsichten, soweit es die Tätigkeit zulässt, verpflichtend.